Ehrungsordnung

Vorbemerkung

In diesem Dokument wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das männliche Geschlecht verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Diese Ordnung tritt in Kraft, sobald sie von der Landesversammlung verabschiedet ist.

A. Vorbemerkung

Alle Amts- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

B. Geltungsbereich

  1. Diese Ehrungsordnung enthält Bestimmungen hinsichtlich:
    1. Ehrenmitgliedern
    2. Ehrenvorsitzenden
    3. Vergabe der HVT-Ehrenzeichen

C. Ernennungen

  1. Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden erfolgt auf Lebenszeit.
  2. Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer das Amt des Landesvorsitzenden der HVT über mehrere Jahre verdienstvoll geführt hat.

D. Auszeichnungen

  1. Die HVT verleiht folgende vom Hessischen Ministerpräsidenten Dr. Georg August Zinn gestiftete Auszeichnungen:
    1. HVT-Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze
    2. HVT-Medaille in Gold, Silber und Bronze
    3. HVT-Ehrentafel in Gold, Silber und Bronze
    4. Große HVT-Ehrentafel in Gold

E. HVT-Ehrenzeichen

  1. Das HVT-Ehrenzeichen kann an natürliche Personen wie folgt verliehen werden:
    1. Bronze 30 Jahre Mitgliedschaft
    2. Silber 40 Jahre Mitgliedschaft
    3. Gold 50 Jahre Mitgliedschaft
  2. Die Verleihung kann durch den jeweiligen Gruppenleiter erfolgen.

F. HVT-Medaille

  1. Die HVT-Medaille kann an natürliche Personen wie folgt verliehen werden:
    1. Bronze 30 Jahre Mitgliedschaft
    2. Silber 40 Jahre Mitgliedschaft
    3. Gold 50 Jahre Mitgliedschaft
  2. Die HVT-Medaille kann an natürliche Personen wie folgt verliehen werden:
    1. Bronze 5 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gruppenleiter oder Personen mit besonderer Funktion
    2. Silber 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gruppenleiter oder Personen mit besonderer Funktion
    3. Gold 25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gruppenleiter oder Personen mit besonderer Funktion
  3. Die HVT-Medaille kann an korporative Mitglieder wie folgt verliehen werden:
    1. Silber 10 Jahre Mitgliedschaft
    2. Gold 25 Jahre Mitgliedschaft
  4. Die Verleihung nach 1. kann durch den jeweiligen Gruppenleiter erfolgen.
  5. Die Verleihung nach 2. und 3. erfolgt durch den Bezirksleiter oder den Landesvorsitzenden.

G. HVT-Ehrentafel

  1. Die HVT-Ehrentafel kann an natürliche Personen wie folgt verliehen werden:
    1. Bronze 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gruppenleiter oder Personen mit besonderer Funktion
    2. Silber 40 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gruppenleiter oder Personen mit besonderer Funktion
    3. Gold 50 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Gruppenleiter oder Personen mit besonderer Funktion
  2. Die HVT-Ehrentafel kann an korporative Mitglieder wie folgt verliehen werden:
    1. Bronze 40 Jahre Mitgliedschaft
    2. Silber 50 Jahre Mitgliedschaft
    3. Gold 75 Jahre Mitgliedschaft
  3. Die Verleihung erfolgt durch den Landesvorsitzenden und den Bezirksleiter.

H. Große HVT-Ehrentafel in Gold

Die Große HVT-Ehrentafel in Gold wird vom Landesvorsitzenden an korporative Mitgliederfür die 100-jährige Mitgliedschaft in der HVT verliehen.

I. Besondere Bestimmungen

zu E. bis H.

  1. Für korporative Mitglieder kann an Stelle der Mitgliedschaft das Bestehen des korporativen Mitglieds geehrt werden, wenn das Mitglied mindestens die Hälfte der zu ehrenden Jahre Mitglied in der HVT ist.
  2. Bei korporativen Mitgliedern, welche eine Unterabteilung eines Vereins oder einer Personenvereinigung ist, bezieht sich die Ehrung und deren Voraussetzungen nur auf das Mitglied der HVT.
  3. Abweichende Ehrungen (Sonderehrungen) sind zulässig.

J. Antrag

  1. Vorschlags- und antragsberechtigt ist jedes Mitglied der HVT.
  2. Anträge werden schriftlich an den Bezirksleiter gestellt.
  3. Anträge auf Sonderehrungen müssen eingehend begründet werden.
  4. Der Bezirksleiter prüft die Voraussetzungen und Bedingungen für die Ehrung, zeichnet die Anträge ab, dokumentiert die Geehrten und leitet diese am Jahresende dem Landesvorstand zu.

K. Entscheidung

  1. Über beantragte Sonderehrungen entscheidet der Landesvorstand.
  2. Über andere Ehrungen muss nicht förmlich entschieden werden, wenn sie den Bedingungen der Buchstaben E. bis H. entsprechen.
  3. Dem Landesvorstand bleibt es vorbehalten, eine Ehrung nach 2. abzulehnen, wenn ein Ausschluss des Mitglieds gemäß § 12 der Satzung in Erwägung gezogen wird.

L. Urkunden und Abzeichen

  1. Die zur Ehrung gehörenden Urkunden und Abzeichen werden grundsätzlich von den Bezirksleitern vorgehalten; Ausnahmen sind möglich.
  2. Zur Einsparung von Versandkosten sollten die Ehrungen so rechtzeitig beantragt werden, dass die Urkunden und Abzeichen vom Bezirksleiter den Antragstellern übergeben werden können, sofern er diese nicht eigenhändig aushändigt.

M. Kosten

  1. Die Urkunden und Abzeichen sind kostenpflichtig.
  2. Der aktuelle Abgabepreis wird vom Landesvorstand festgelegt und in der HLM veröffentlicht.
  3. Die Kosten für Urkunden und Abzeichen zur Ehrung der mittelbaren Mitglieder trägt das korporative Mitglied.
  4. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
  5. Die Kosten für Urkunden und Abzeichen zur Ehrung der korporativen Mitglieder, Einzel- und Ehrenmitglieder übernimmt die HVT.